16-08-2024, 12:01
Mein Beitrag für Freund von BÜNDNIS DEUTSCHLAND
Tagtäglich begegnen mir nun Themen, die mich antriggern bzw. ich mir (noch) mehr Gedanken über das Warum und Wieso mache.
Heute war es ein Beitrag von NIUS, in dem es darum ging, dass die merkelschen Fachkräfte, die Bürgergeld beziehen, keine oder kaum Qualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt haben und wohl auch nicht erlangen werden/können.
Das Einzelthema "Bürger" ist mir zum Glück fremd, da ich bislang noch nie in der Situation war, um das ehemalige Hartz IV oder nun Bürgergeld benötigen zu müssen.
Das Einzelthema "Rente" ist derweil auch noch kein Thema, aber der Zeitpunkt, dass es ein Thema wird, ist nicht mehr lange hin. Vier Finger und ein Daumen an einer Hand reichen, um die Jahre bis dahin anzuzeigen (hoffentlich, wenn die Rente mit 65 und mindestens 45 Jahren bestehen bleibt).
Nun habe ich beide Einzelthemen versucht miteinander zu vergleichen und folgende einfache Unterstellungen getroffen (beide Männer leben in dem selben Haus mit gleich hoher Miete).
** merkelsche Fachkraft, männlich, 30 Jahre alt, ledig, keine Arbeitstätigkeit, Bürgergeldempfänger, eigenes offizielles Einkommen = 0 Euro
1. Bürgergeld (Regelbedarf)
Der Regelbedarf für alleinstehende Personen im Jahr 2024 liegt bei 563 Euro pro Monat. Dieser Betrag deckt den Lebensunterhalt, einschließlich Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens.
2. Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)
Zusätzlich zum Regelbedarf übernimmt das Jobcenter in der Regel die Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung. Die genaue Höhe richtet sich nach den örtlichen Mietspiegeln und den individuellen Wohnkosten. Die Kosten der Unterkunft werden in der Regel direkt an den Vermieter gezahlt.
3. Kranken- und Pflegeversicherung
Als Bürgergeld-Empfänger ist der Asylbewerber in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Beiträge hierfür werden vom Jobcenter übernommen.
4. Mehrbedarfe
Unter bestimmten Bedingungen können zusätzliche Leistungen für Mehrbedarfe gewährt werden, z. B. bei einer kostenaufwändigen Ernährung.
5. Einmalige Leistungen
Es können auch einmalige Leistungen für besondere Bedarfe beantragt werden, wie z. B. Erstausstattung für die Wohnung, Kleidung oder Haushaltsgeräte.
6. Einkommens- und Vermögensanrechnung
Wenn der Asylbewerber Einkommen oder Vermögen hat, wird dieses auf das Bürgergeld angerechnet. Hier gibt es jedoch Freibeträge, die nicht angerechnet werden.
** Rentner, männlich, verwitwet, 66 Jahre alt, 50 Jahre ununterbrochene Arbeitstätigkeit als Arbeiter und Hilfsarbeiter in der Bauwirtschaft (nie arbeitslos gewesen - es gibt solche Menschen in Deutschland), offizielle Rente = 966,36 Euro
1. Regelbedarf
Der Regelbedarf für alleinstehende Personen beträgt ab 2024 563 Euro pro Monat.
2. Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)
Zusätzlich zum Regelbedarf werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Diese sind regional unterschiedlich und hängen von den Mietspiegeln ab.
3. Mehrbedarfe
Zusätzliche Mehrbedarfe können unter bestimmten Umständen berücksichtigt werden, z. B. bei kostenaufwändiger Ernährung oder bei einer Behinderung.
Beispielrechnung für die Grundsicherung
- Gesamtbedarf:
- Regelbedarf: 563 Euro
- Angemessene Miete und Heizkosten (angenommen): 500 Euro
- Gesamtbedarf: 1.063 Euro
- Einkommen:
- Rente: z. B. 966,36 Euro
- Es ergibt sich eine Deckungslücke von 96,64 Euro.
In diesem Beispiel würde der Rentner eine Aufstockung in Höhe von 96,64 Euro durch die Grundsicherung erhalten.
Maximale Rentenhöhe für Grundsicherung
Die Grundsicherung greift, wenn die eigene Rente (und eventuelle andere Einkommen) niedriger ist als der individuelle Bedarf (Regelbedarf + KdU). Somit ist die Berechnung des Aufstockungsbetrages von Rentner zu Rentner, also von Fall zu Fall, unterschhiedlich und kann jeweils ganz andere Entscheidungen des Sozialamts nach sich ziehen.
Es wurde bewusst in beiden Fällen auf weitere Besonderheiten verzichtet (z.B. auf Vermögenswerte oder Nebeneinkünfte). Hier soll nur nachvollzogen werden können, wie zumindest aus meiner Sicht die Ungerechtigkeit in Deutschland dem eigenen Volk gegenüber Überhand nimmt und den "Hass" auf merkelsche Fachkräfte schürt. Denn dies ist eine menschliche Reaktion, die nicht immer unterdrückt werden kann. Es sein denn, man ist eh rot-grün-linksversifft und lebt mehr oder weniger auf Kosten anderer (wie eben die merkelschen Fachkräfte).
Die illegale Grenzöffnung 2015, die uns Migranten in Millionenhöhe beschert hat, kostet dem Steuerzahler viele Milliarden Euro im Jahr. Allein dieses Geld fehlt, um die Investitionen für Bildung (auch Schulneubau), Infrastruktur und sichere Renten und Pflege im Alter zu gewährleisten.
Der Begriff "Deutsches Weltsozialamt" hat für mich eine besondere Bedeutung erlangt, die mich mehr und mehr aufregt.
Die obige Aufzählung der sehr einfachen Finanzsituationen der beiden Männer zeigt mir, dass es dem Bürgergeldempfänger, der 30 Jahre alt ist, besser geht als dem Rentner, der 66 Jahre alt ist und sein ganzes Leben gearbeitet und für das Bruttosozialprodukt geschuftet hat. Wären die Renten nicht nach und nach zusammengestrichen worden, hätte er eine wesentlich höhere Rente.
Was kann man daraus noch ablesen?
- beide Männer werden jeweils mit dem Regelbedarf auf 563 Euro bedacht
- beide Männer bekommen die gleichen Kosten für Unterkunft und Heizung (je nach Stadt
- der Bürgergeldempfänger bekommt einmalige Leistungen für die Wohnungseinrichtigung etc.
- der Rentner wird wahrscheinlich den Rest seines Lebens mit der alten Möblierung leben
Der Bürgergeldempfänger kam 2016 also mit 22 Jahren ohne abgeschlossene Schul-/Berufsausbildung nach Deutschland und ließ sich nicht in den Arbeitsmarkt integrieren. Davon gibt es leider sehr viele Menschen in Deutschland, denn die merkelschen Fachkräfte sind keine echten Fachkräfte, sondern größtenteils nur Fachkräfte im Abzocken.
Was sagt uns diese Behauptung?
Sie sagt aus, dass ich nicht frei von Vorurteilen bin, sondern welche habe, die sich leider durch tagtägliche Beobachtungen bestätigen. Aber Ausnahmen bestätigen diese Regel. Es gibt auch ex-merkelsche Fachkräfte, die sich bemüht haben, sich zu integrieren. Leider sind sie sehr rar gesäht und fallen nicht auf, denn sie leben ein normales Leben. Nur die, die durch kriminelle und gewalttätige Aktionen auffallen, erhaschen auch Aufmerksamkeit.
Das obige Beispiel zeigt mir aber sehr deutlich, dass die Regierungen der vergangenen Jahrzehnte dem deutschen Volk, also all jenen, die legal in Deutschland wohnen und Steuern zahlen, viel, sehr Geld vorenthalten hat, indem sie bestehende Gesetze nicht durchsetzen (Abschiebungen und und und).
Stattdessen werden Organisationen subventioniert, die meist noch im persönlichen und politischen Umfeld der Regierungspolitiker zu suchen und zu finden sind, die eine Pseudomenschlichkeit für Flüchtlinge jeder Art vorgaukeln. Die "Bootsflüchtlinge" sind ein Paradebeispiel dafür.
Und es ist nicht nur Deutschland, das den Bürgern die Luft zum Atmen nimmt, sondern auch einige andere Staaten der EU. Andere Staaten, wie Polen oder Ungarn, werden in die rechte Ecke gestellt, wenn sie sich weigern, die Massen an Flüchtlingen nicht aufzunehmen.
Dies alles muss aufhören. Die illegal in Deutschland lebenden Flüchtlinge (oder wie auch immer man diese Personen benennt) müssen zurückgeführt werden. Das bislang noch nicht rechtskräftige Urteil des OVG Münster ist ein Rettungsanker. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil rechtskräftig wird und auch umgesetzt wird.
Sollte ich mit meinen Recherche-Ergebnissen und Ausführungen überhaupt nicht richtig liegen, so wäre ich für einen Hinweis und eine Richtigstellung (faktisch, nicht emotional) dankbar. Ich habe mir eine Meinung gebildet, die eben auf meinen Recherchen basiert. Fehler möchte ich gerne bereinigen und meine Meinung ggfs. anpassen.
Tagtäglich begegnen mir nun Themen, die mich antriggern bzw. ich mir (noch) mehr Gedanken über das Warum und Wieso mache.
Heute war es ein Beitrag von NIUS, in dem es darum ging, dass die merkelschen Fachkräfte, die Bürgergeld beziehen, keine oder kaum Qualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt haben und wohl auch nicht erlangen werden/können.
Das Einzelthema "Bürger" ist mir zum Glück fremd, da ich bislang noch nie in der Situation war, um das ehemalige Hartz IV oder nun Bürgergeld benötigen zu müssen.
Das Einzelthema "Rente" ist derweil auch noch kein Thema, aber der Zeitpunkt, dass es ein Thema wird, ist nicht mehr lange hin. Vier Finger und ein Daumen an einer Hand reichen, um die Jahre bis dahin anzuzeigen (hoffentlich, wenn die Rente mit 65 und mindestens 45 Jahren bestehen bleibt).
Nun habe ich beide Einzelthemen versucht miteinander zu vergleichen und folgende einfache Unterstellungen getroffen (beide Männer leben in dem selben Haus mit gleich hoher Miete).
** merkelsche Fachkraft, männlich, 30 Jahre alt, ledig, keine Arbeitstätigkeit, Bürgergeldempfänger, eigenes offizielles Einkommen = 0 Euro
1. Bürgergeld (Regelbedarf)
Der Regelbedarf für alleinstehende Personen im Jahr 2024 liegt bei 563 Euro pro Monat. Dieser Betrag deckt den Lebensunterhalt, einschließlich Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens.
2. Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)
Zusätzlich zum Regelbedarf übernimmt das Jobcenter in der Regel die Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung. Die genaue Höhe richtet sich nach den örtlichen Mietspiegeln und den individuellen Wohnkosten. Die Kosten der Unterkunft werden in der Regel direkt an den Vermieter gezahlt.
3. Kranken- und Pflegeversicherung
Als Bürgergeld-Empfänger ist der Asylbewerber in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Beiträge hierfür werden vom Jobcenter übernommen.
4. Mehrbedarfe
Unter bestimmten Bedingungen können zusätzliche Leistungen für Mehrbedarfe gewährt werden, z. B. bei einer kostenaufwändigen Ernährung.
5. Einmalige Leistungen
Es können auch einmalige Leistungen für besondere Bedarfe beantragt werden, wie z. B. Erstausstattung für die Wohnung, Kleidung oder Haushaltsgeräte.
6. Einkommens- und Vermögensanrechnung
Wenn der Asylbewerber Einkommen oder Vermögen hat, wird dieses auf das Bürgergeld angerechnet. Hier gibt es jedoch Freibeträge, die nicht angerechnet werden.
** Rentner, männlich, verwitwet, 66 Jahre alt, 50 Jahre ununterbrochene Arbeitstätigkeit als Arbeiter und Hilfsarbeiter in der Bauwirtschaft (nie arbeitslos gewesen - es gibt solche Menschen in Deutschland), offizielle Rente = 966,36 Euro
1. Regelbedarf
Der Regelbedarf für alleinstehende Personen beträgt ab 2024 563 Euro pro Monat.
2. Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)
Zusätzlich zum Regelbedarf werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Diese sind regional unterschiedlich und hängen von den Mietspiegeln ab.
3. Mehrbedarfe
Zusätzliche Mehrbedarfe können unter bestimmten Umständen berücksichtigt werden, z. B. bei kostenaufwändiger Ernährung oder bei einer Behinderung.
Beispielrechnung für die Grundsicherung
- Gesamtbedarf:
- Regelbedarf: 563 Euro
- Angemessene Miete und Heizkosten (angenommen): 500 Euro
- Gesamtbedarf: 1.063 Euro
- Einkommen:
- Rente: z. B. 966,36 Euro
- Es ergibt sich eine Deckungslücke von 96,64 Euro.
In diesem Beispiel würde der Rentner eine Aufstockung in Höhe von 96,64 Euro durch die Grundsicherung erhalten.
Maximale Rentenhöhe für Grundsicherung
Die Grundsicherung greift, wenn die eigene Rente (und eventuelle andere Einkommen) niedriger ist als der individuelle Bedarf (Regelbedarf + KdU). Somit ist die Berechnung des Aufstockungsbetrages von Rentner zu Rentner, also von Fall zu Fall, unterschhiedlich und kann jeweils ganz andere Entscheidungen des Sozialamts nach sich ziehen.
Es wurde bewusst in beiden Fällen auf weitere Besonderheiten verzichtet (z.B. auf Vermögenswerte oder Nebeneinkünfte). Hier soll nur nachvollzogen werden können, wie zumindest aus meiner Sicht die Ungerechtigkeit in Deutschland dem eigenen Volk gegenüber Überhand nimmt und den "Hass" auf merkelsche Fachkräfte schürt. Denn dies ist eine menschliche Reaktion, die nicht immer unterdrückt werden kann. Es sein denn, man ist eh rot-grün-linksversifft und lebt mehr oder weniger auf Kosten anderer (wie eben die merkelschen Fachkräfte).
Die illegale Grenzöffnung 2015, die uns Migranten in Millionenhöhe beschert hat, kostet dem Steuerzahler viele Milliarden Euro im Jahr. Allein dieses Geld fehlt, um die Investitionen für Bildung (auch Schulneubau), Infrastruktur und sichere Renten und Pflege im Alter zu gewährleisten.
Der Begriff "Deutsches Weltsozialamt" hat für mich eine besondere Bedeutung erlangt, die mich mehr und mehr aufregt.
Die obige Aufzählung der sehr einfachen Finanzsituationen der beiden Männer zeigt mir, dass es dem Bürgergeldempfänger, der 30 Jahre alt ist, besser geht als dem Rentner, der 66 Jahre alt ist und sein ganzes Leben gearbeitet und für das Bruttosozialprodukt geschuftet hat. Wären die Renten nicht nach und nach zusammengestrichen worden, hätte er eine wesentlich höhere Rente.
Was kann man daraus noch ablesen?
- beide Männer werden jeweils mit dem Regelbedarf auf 563 Euro bedacht
- beide Männer bekommen die gleichen Kosten für Unterkunft und Heizung (je nach Stadt
- der Bürgergeldempfänger bekommt einmalige Leistungen für die Wohnungseinrichtigung etc.
- der Rentner wird wahrscheinlich den Rest seines Lebens mit der alten Möblierung leben
Der Bürgergeldempfänger kam 2016 also mit 22 Jahren ohne abgeschlossene Schul-/Berufsausbildung nach Deutschland und ließ sich nicht in den Arbeitsmarkt integrieren. Davon gibt es leider sehr viele Menschen in Deutschland, denn die merkelschen Fachkräfte sind keine echten Fachkräfte, sondern größtenteils nur Fachkräfte im Abzocken.
Was sagt uns diese Behauptung?
Sie sagt aus, dass ich nicht frei von Vorurteilen bin, sondern welche habe, die sich leider durch tagtägliche Beobachtungen bestätigen. Aber Ausnahmen bestätigen diese Regel. Es gibt auch ex-merkelsche Fachkräfte, die sich bemüht haben, sich zu integrieren. Leider sind sie sehr rar gesäht und fallen nicht auf, denn sie leben ein normales Leben. Nur die, die durch kriminelle und gewalttätige Aktionen auffallen, erhaschen auch Aufmerksamkeit.
Das obige Beispiel zeigt mir aber sehr deutlich, dass die Regierungen der vergangenen Jahrzehnte dem deutschen Volk, also all jenen, die legal in Deutschland wohnen und Steuern zahlen, viel, sehr Geld vorenthalten hat, indem sie bestehende Gesetze nicht durchsetzen (Abschiebungen und und und).
Stattdessen werden Organisationen subventioniert, die meist noch im persönlichen und politischen Umfeld der Regierungspolitiker zu suchen und zu finden sind, die eine Pseudomenschlichkeit für Flüchtlinge jeder Art vorgaukeln. Die "Bootsflüchtlinge" sind ein Paradebeispiel dafür.
Und es ist nicht nur Deutschland, das den Bürgern die Luft zum Atmen nimmt, sondern auch einige andere Staaten der EU. Andere Staaten, wie Polen oder Ungarn, werden in die rechte Ecke gestellt, wenn sie sich weigern, die Massen an Flüchtlingen nicht aufzunehmen.
Dies alles muss aufhören. Die illegal in Deutschland lebenden Flüchtlinge (oder wie auch immer man diese Personen benennt) müssen zurückgeführt werden. Das bislang noch nicht rechtskräftige Urteil des OVG Münster ist ein Rettungsanker. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil rechtskräftig wird und auch umgesetzt wird.
Sollte ich mit meinen Recherche-Ergebnissen und Ausführungen überhaupt nicht richtig liegen, so wäre ich für einen Hinweis und eine Richtigstellung (faktisch, nicht emotional) dankbar. Ich habe mir eine Meinung gebildet, die eben auf meinen Recherchen basiert. Fehler möchte ich gerne bereinigen und meine Meinung ggfs. anpassen.