16-08-2024, 11:18
Wie ist die Regelung bei Bürgergeldempfängern wie im obigen Beispiel. Darf der Bürgergeldempfänger ebenfalls nebenbei Arbeiten? Wie ist die Verrechnung zwischen Bürgergeld und Lohn?
Zitat:Ja, ein Bürgergeldempfänger darf ebenfalls nebenbei arbeiten. Auch hier wird das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit auf das Bürgergeld angerechnet, wobei bestimmte Freibeträge berücksichtigt werden. Die Regelungen für die Anrechnung von Erwerbseinkommen beim Bürgergeld sind etwas umfangreicher als bei der Grundsicherung.
### Freibeträge bei Erwerbseinkommen
Die Freibeträge beim Bürgergeld gliedern sich nach Höhe des Einkommens und sind wie folgt gestaffelt:
1. **Grundfreibetrag von 100 Euro**:
- Die ersten 100 Euro monatlich aus dem Erwerbseinkommen bleiben komplett anrechnungsfrei.
2. **Freibetrag für Einkommen zwischen 100 und 520 Euro**:
- Von dem Einkommen, das zwischen 100 Euro und 520 Euro liegt, bleiben **20 %** anrechnungsfrei.
3. **Freibetrag für Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro**:
- Von dem Einkommen, das zwischen 520 Euro und 1.000 Euro liegt, bleiben **30 %** anrechnungsfrei.
4. **Freibetrag für Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro (bzw. 1.500 Euro bei Personen mit Kindern)**:
- Von dem Einkommen, das zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro (bzw. 1.500 Euro bei Personen mit Kindern) liegt, bleiben **10 %** anrechnungsfrei.
### Beispielrechnung
Angenommen, ein Bürgergeldempfänger verdient 600 Euro pro Monat aus einer Teilzeitbeschäftigung:
1. **100 Euro** bleiben anrechnungsfrei (Grundfreibetrag).
2. Vom Einkommen zwischen 100 Euro und 520 Euro (also 420 Euro) bleiben **20 %**, also **84 Euro**, anrechnungsfrei.
3. Vom Einkommen zwischen 520 Euro und 600 Euro (also 80 Euro) bleiben **30 %**, also **24 Euro**, anrechnungsfrei.
**Insgesamt anrechnungsfrei**: 100 Euro + 84 Euro + 24 Euro = **208 Euro**.
**Anrechenbares Einkommen**: 600 Euro - 208 Euro = **392 Euro**.
Diese 392 Euro würden dann von den Bürgergeld-Leistungen abgezogen.
### Zusammenfassung der Verrechnung
- **Arbeiten erlaubt**: Bürgergeldempfänger dürfen nebenbei arbeiten und verdienen.
- **Freibeträge**: Ein bestimmter Teil des Einkommens bleibt anrechnungsfrei, sodass nicht das gesamte Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet wird.
- **Anrechnung auf das Bürgergeld**: Das Einkommen, das nach Abzug der Freibeträge verbleibt, wird auf das Bürgergeld angerechnet und mindert es entsprechend.
### Fazit
Durch die Freibeträge wird sichergestellt, dass Bürgergeldempfänger von einem zusätzlichen Einkommen profitieren und mehr Geld zur Verfügung haben, wenn sie arbeiten. Der verbleibende Teil des Einkommens wird jedoch angerechnet, sodass sich die Höhe des ausgezahlten Bürgergeldes verringert. Für eine genaue Berechnung sollte das Einkommen und der individuelle Bedarf berücksichtigt werden, was das zuständige Jobcenter übernimmt.