Ein Rentner hat über 40 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt, erhält aber nur eine kleine Rente.
Wie hoch darf die Rente sein, damit der Rentner in die Grundsicherung kommt?
Wie hoch darf die Rente sein, damit der Rentner in die Grundsicherung kommt?
Zitat:Ein Rentner, der eine kleine Rente erhält und über 40 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben. Die Grundsicherung soll sicherstellen, dass das Existenzminimum gedeckt ist, wenn die Rente nicht ausreicht.
Berechnung der Grundsicherung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung orientiert sich an den Regelbedarfen und den Kosten der Unterkunft (KdU). Es gibt keine feste Rentenhöhe, ab der automatisch ein Anspruch auf Grundsicherung besteht, da dies von der individuellen finanziellen Gesamtsituation abhängt. Es wird geprüft, ob das Gesamteinkommen (einschließlich der Rente) ausreicht, um den Bedarf zu decken.
1. Regelbedarf:
Der Regelbedarf für alleinstehende Personen beträgt ab 2024 563 Euro pro Monat.
2. Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU):
Zusätzlich zum Regelbedarf werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Diese sind regional unterschiedlich und hängen von den Mietspiegeln ab.
3. Mehrbedarfe:
Zusätzliche Mehrbedarfe können unter bestimmten Umständen berücksichtigt werden, z. B. bei kostenaufwändiger Ernährung oder bei einer Behinderung.
Beispielrechnung für die Grundsicherung
- Gesamtbedarf:
- Regelbedarf: 563 Euro
- Angemessene Miete und Heizkosten (angenommen): 400 Euro
- Gesamtbedarf: 963 Euro
- Einkommen:
- Rente: z. B. 800 Euro
- Es ergibt sich eine Deckungslücke von 163 Euro.
In diesem Beispiel würde der Rentner eine Aufstockung in Höhe von 163 Euro durch die Grundsicherung erhalten.
Maximale Rentenhöhe für Grundsicherung
Die Grundsicherung greift, wenn die eigene Rente (und eventuelle andere Einkommen) niedriger ist als der individuelle Bedarf (Regelbedarf + KdU). Es gibt keine feste Obergrenze für die Rente, sondern es kommt auf die konkrete Differenz zwischen Bedarf und vorhandenem Einkommen an. So könnte ein Rentner mit einer Rente von beispielsweise 800 Euro im Monat, der in einer Region mit hohen Mieten lebt, Anspruch auf Grundsicherung haben, während ein Rentner mit der gleichen Rente, aber geringeren Wohnkosten, keinen Anspruch hat.
Wichtige Hinweise:
- Vermögensfreibeträge: Bestimmte Vermögenswerte werden bei der Berechnung der Grundsicherung nicht berücksichtigt, etwa ein Schonvermögen von bis zu 10.000 Euro (Stand 2024) oder ein angemessenes selbstbewohntes Eigenheim.
- Anrechnung von Einkommen: Neben der Rente werden auch andere Einkommen, wie beispielsweise Einkünfte aus Vermietung oder Zinsen, auf die Grundsicherung angerechnet.
- Bedarfsgemeinschaft: Wenn der Rentner mit einem Ehepartner oder einer anderen Person in einem Haushalt lebt, wird auch deren Einkommen berücksichtigt.
Fazit
Die Rente darf so hoch sein, dass der Gesamtbedarf aus Regelbedarf und Kosten der Unterkunft nicht gedeckt wird, um Anspruch auf Grundsicherung zu haben. Es ist daher sinnvoll, einen Antrag auf Grundsicherung beim zuständigen Sozialamt zu stellen, wenn die Rente nicht ausreicht. Das Sozialamt wird dann prüfen, ob und in welcher Höhe eine Aufstockung durch Grundsicherung gewährt werden kann.