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16-08-2024, 10:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-08-2024, 11:06 von Joopi.)
Ein Asylbewerber ist 24 Jahre alt und lebt alleine in Deutschland. Er hat keine Arbeit, aber eine Arbeitserlaubnis.
Wie hoch ist derzeit das Bürgergeld für den Asylbewerber und welche Finanzmittel stehen ihm weiter zu?
Zitat:Ein Asylbewerber, der 24 Jahre alt ist, alleine in Deutschland lebt, keine Arbeit hat, aber eine Arbeitserlaubnis besitzt, kann unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf das sogenannte Bürgergeld (ehemals Hartz IV) haben. Die genaue Höhe des Bürgergelds und der weiteren möglichen Leistungen hängt von seiner individuellen Situation ab. Hier ist eine Übersicht der möglichen Finanzmittel, die ihm zur Verfügung stehen könnten:
1. Bürgergeld (Regelbedarf)
Der Regelbedarf für alleinstehende Personen im Jahr 2024 liegt bei **563 Euro** pro Monat. Dieser Betrag deckt den Lebensunterhalt, einschließlich Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens.
2. Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)
Zusätzlich zum Regelbedarf übernimmt das Jobcenter in der Regel die Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung. Die genaue Höhe richtet sich nach den örtlichen Mietspiegeln und den individuellen Wohnkosten. Die Kosten der Unterkunft werden in der Regel direkt an den Vermieter gezahlt.
3. Kranken- und Pflegeversicherung
Als Bürgergeld-Empfänger ist der Asylbewerber in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Beiträge hierfür werden vom Jobcenter übernommen.
4. Mehrbedarfe
Unter bestimmten Bedingungen können zusätzliche Leistungen für Mehrbedarfe gewährt werden, z. B. bei einer kostenaufwändigen Ernährung oder bei Schwangerschaft.
5. Einmalige Leistungen
Es können auch einmalige Leistungen für besondere Bedarfe beantragt werden, wie z. B. Erstausstattung für die Wohnung, Kleidung oder Haushaltsgeräte.
6. Bildung und Teilhabe (BuT)
Sollte der Asylbewerber Kinder haben, gibt es zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe, wie etwa Schulbedarf, Nachhilfeunterricht, Mittagessen oder Teilnahme an Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur und Freizeit.
7. Einkommens- und Vermögensanrechnung
Wenn der Asylbewerber Einkommen oder Vermögen hat, wird dieses auf das Bürgergeld angerechnet. Hier gibt es jedoch Freibeträge, die nicht angerechnet werden.
Besondere Hinweise:
- Aufenthaltsstatus: Die Berechtigung für Bürgergeld hängt vom Aufenthaltsstatus des Asylbewerbers ab. Wenn er eine Duldung, Aufenthaltsgestattung oder eine bestimmte Art von Aufenthaltserlaubnis hat, kann dies seine Ansprüche auf Bürgergeld beeinflussen. Personen im Asylverfahren erhalten in der Regel keine Leistungen nach dem Bürgergeld, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Wenn der Asylbewerber noch im Asylverfahren ist oder nur eine Duldung hat, könnten stattdessen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Anwendung kommen, die in der Regel niedriger sind als das Bürgergeld.
Es ist ratsam, dass der Asylbewerber sich an das zuständige Jobcenter oder eine Beratungsstelle für Flüchtlinge wendet, um eine genaue Klärung seiner Ansprüche und Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten.
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16-08-2024, 10:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-08-2024, 10:43 von Joopi.)
Ein Rentner hat über 40 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt, erhält aber nur eine kleine Rente.
Wie hoch darf die Rente sein, damit der Rentner in die Grundsicherung kommt?
Zitat:Ein Rentner, der eine kleine Rente erhält und über 40 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben. Die Grundsicherung soll sicherstellen, dass das Existenzminimum gedeckt ist, wenn die Rente nicht ausreicht.
Berechnung der Grundsicherung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung orientiert sich an den Regelbedarfen und den Kosten der Unterkunft (KdU). Es gibt keine feste Rentenhöhe, ab der automatisch ein Anspruch auf Grundsicherung besteht, da dies von der individuellen finanziellen Gesamtsituation abhängt. Es wird geprüft, ob das Gesamteinkommen (einschließlich der Rente) ausreicht, um den Bedarf zu decken.
1. Regelbedarf:
Der Regelbedarf für alleinstehende Personen beträgt ab 2024 563 Euro pro Monat.
2. Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU):
Zusätzlich zum Regelbedarf werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Diese sind regional unterschiedlich und hängen von den Mietspiegeln ab.
3. Mehrbedarfe:
Zusätzliche Mehrbedarfe können unter bestimmten Umständen berücksichtigt werden, z. B. bei kostenaufwändiger Ernährung oder bei einer Behinderung.
Beispielrechnung für die Grundsicherung
- Gesamtbedarf:
- Regelbedarf: 563 Euro
- Angemessene Miete und Heizkosten (angenommen): 400 Euro
- Gesamtbedarf: 963 Euro
- Einkommen:
- Rente: z. B. 800 Euro
- Es ergibt sich eine Deckungslücke von 163 Euro.
In diesem Beispiel würde der Rentner eine Aufstockung in Höhe von 163 Euro durch die Grundsicherung erhalten.
Maximale Rentenhöhe für Grundsicherung
Die Grundsicherung greift, wenn die eigene Rente (und eventuelle andere Einkommen) niedriger ist als der individuelle Bedarf (Regelbedarf + KdU). Es gibt keine feste Obergrenze für die Rente, sondern es kommt auf die konkrete Differenz zwischen Bedarf und vorhandenem Einkommen an. So könnte ein Rentner mit einer Rente von beispielsweise 800 Euro im Monat, der in einer Region mit hohen Mieten lebt, Anspruch auf Grundsicherung haben, während ein Rentner mit der gleichen Rente, aber geringeren Wohnkosten, keinen Anspruch hat.
Wichtige Hinweise:
- Vermögensfreibeträge: Bestimmte Vermögenswerte werden bei der Berechnung der Grundsicherung nicht berücksichtigt, etwa ein Schonvermögen von bis zu 10.000 Euro (Stand 2024) oder ein angemessenes selbstbewohntes Eigenheim.
- Anrechnung von Einkommen: Neben der Rente werden auch andere Einkommen, wie beispielsweise Einkünfte aus Vermietung oder Zinsen, auf die Grundsicherung angerechnet.
- Bedarfsgemeinschaft: Wenn der Rentner mit einem Ehepartner oder einer anderen Person in einem Haushalt lebt, wird auch deren Einkommen berücksichtigt.
Fazit
Die Rente darf so hoch sein, dass der Gesamtbedarf aus Regelbedarf und Kosten der Unterkunft nicht gedeckt wird, um Anspruch auf Grundsicherung zu haben. Es ist daher sinnvoll, einen Antrag auf Grundsicherung beim zuständigen Sozialamt zu stellen, wenn die Rente nicht ausreicht. Das Sozialamt wird dann prüfen, ob und in welcher Höhe eine Aufstockung durch Grundsicherung gewährt werden kann.
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Wenn ein Rentner in der Grundsicherung ist und 120 Euro Aufstockungsgeld bekommt, darf er nebenbei arbeiten? Wird der Lohn auf die Grundsicherung angerechnet?
Zitat:Ja, ein Rentner, der Grundsicherung im Alter erhält, darf nebenbei arbeiten. Allerdings wird das Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung auf die Grundsicherung angerechnet, wobei es gewisse Freibeträge gibt.
Freibeträge bei Erwerbseinkommen
Wenn ein Rentner neben der Grundsicherung arbeitet, gibt es Freibeträge, die nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Die Regelungen für die Anrechnung von Erwerbseinkommen lauten wie folgt:
1. Grundfreibetrag:
- 100 Euro monatlich aus dem Erwerbseinkommen bleiben anrechnungsfrei.
2. Zusätzlicher Freibetrag:
- Von dem über 100 Euro hinausgehenden Einkommen werden 20 % ebenfalls nicht angerechnet.
Beispielrechnung:
Angenommen, ein Rentner verdient 300 Euro pro Monat aus einer Nebenbeschäftigung und erhält 120 Euro Grundsicherung.
- 100 Euro bleiben anrechnungsfrei (Grundfreibetrag).
- Vom restlichen Einkommen (300 Euro - 100 Euro = 200 Euro) bleiben 20 %, also 40 Euro, ebenfalls anrechnungsfrei.
- Insgesamt anrechnungsfrei: 100 Euro + 40 Euro = 140 Euro.
Anrechenbares Einkommen: 300 Euro - 140 Euro = 160 Euro.
Das anrechenbare Einkommen von 160 Euro würde dann von den 120 Euro Aufstockung abgezogen, sodass die Grundsicherung entsprechend gekürzt oder möglicherweise ganz entfallen würde.
Zusammenfassung:
- Arbeiten erlaubt: Der Rentner darf neben der Grundsicherung arbeiten.
- Einkommensanrechnung: Der Lohn wird teilweise auf die Grundsicherung angerechnet, jedoch gibt es Freibeträge, die den Betrag, der angerechnet wird, verringern.
- Anrechnung: Bei einem Einkommen von z.B. 300 Euro werden 160 Euro auf die Grundsicherung angerechnet, wobei die genauen Zahlen je nach tatsächlichem Einkommen variieren.
Es ist also möglich, dass sich das Einkommen aus der Arbeit auf die Grundsicherung auswirkt, aber durch die Freibeträge bleibt ein Teil des Einkommens unberücksichtigt. Um genaue Berechnungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass alle Faktoren berücksichtigt werden, kann es hilfreich sein, sich an das zuständige Sozialamt oder eine Beratungsstelle zu wenden.
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Wie ist die Regelung bei Bürgergeldempfängern wie im obigen Beispiel. Darf der Bürgergeldempfänger ebenfalls nebenbei Arbeiten? Wie ist die Verrechnung zwischen Bürgergeld und Lohn?
Zitat:Ja, ein Bürgergeldempfänger darf ebenfalls nebenbei arbeiten. Auch hier wird das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit auf das Bürgergeld angerechnet, wobei bestimmte Freibeträge berücksichtigt werden. Die Regelungen für die Anrechnung von Erwerbseinkommen beim Bürgergeld sind etwas umfangreicher als bei der Grundsicherung.
### Freibeträge bei Erwerbseinkommen
Die Freibeträge beim Bürgergeld gliedern sich nach Höhe des Einkommens und sind wie folgt gestaffelt:
1. **Grundfreibetrag von 100 Euro**:
- Die ersten 100 Euro monatlich aus dem Erwerbseinkommen bleiben komplett anrechnungsfrei.
2. **Freibetrag für Einkommen zwischen 100 und 520 Euro**:
- Von dem Einkommen, das zwischen 100 Euro und 520 Euro liegt, bleiben **20 %** anrechnungsfrei.
3. **Freibetrag für Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro**:
- Von dem Einkommen, das zwischen 520 Euro und 1.000 Euro liegt, bleiben **30 %** anrechnungsfrei.
4. **Freibetrag für Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro (bzw. 1.500 Euro bei Personen mit Kindern)**:
- Von dem Einkommen, das zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro (bzw. 1.500 Euro bei Personen mit Kindern) liegt, bleiben **10 %** anrechnungsfrei.
### Beispielrechnung
Angenommen, ein Bürgergeldempfänger verdient 600 Euro pro Monat aus einer Teilzeitbeschäftigung:
1. **100 Euro** bleiben anrechnungsfrei (Grundfreibetrag).
2. Vom Einkommen zwischen 100 Euro und 520 Euro (also 420 Euro) bleiben **20 %**, also **84 Euro**, anrechnungsfrei.
3. Vom Einkommen zwischen 520 Euro und 600 Euro (also 80 Euro) bleiben **30 %**, also **24 Euro**, anrechnungsfrei.
**Insgesamt anrechnungsfrei**: 100 Euro + 84 Euro + 24 Euro = **208 Euro**.
**Anrechenbares Einkommen**: 600 Euro - 208 Euro = **392 Euro**.
Diese 392 Euro würden dann von den Bürgergeld-Leistungen abgezogen.
### Zusammenfassung der Verrechnung
- **Arbeiten erlaubt**: Bürgergeldempfänger dürfen nebenbei arbeiten und verdienen.
- **Freibeträge**: Ein bestimmter Teil des Einkommens bleibt anrechnungsfrei, sodass nicht das gesamte Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet wird.
- **Anrechnung auf das Bürgergeld**: Das Einkommen, das nach Abzug der Freibeträge verbleibt, wird auf das Bürgergeld angerechnet und mindert es entsprechend.
### Fazit
Durch die Freibeträge wird sichergestellt, dass Bürgergeldempfänger von einem zusätzlichen Einkommen profitieren und mehr Geld zur Verfügung haben, wenn sie arbeiten. Der verbleibende Teil des Einkommens wird jedoch angerechnet, sodass sich die Höhe des ausgezahlten Bürgergeldes verringert. Für eine genaue Berechnung sollte das Einkommen und der individuelle Bedarf berücksichtigt werden, was das zuständige Jobcenter übernimmt.
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Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele Menschen seit 2015, als die Grenzen nach Deutschland für Flüchtlingen aus Syrien, Irak und Afghanistan sowie aus Afrika geöffnet wurden, nach Deutschland gekommen sind?
Zitat:Seit 2015, als Deutschland seine Grenzen für eine große Anzahl von Flüchtlingen aus Syrien, Irak, Afghanistan sowie aus verschiedenen afrikanischen Ländern öffnete, sind mehrere Millionen Menschen nach Deutschland gekommen. Die Zahlen variieren je nach Quelle und spezifischer Betrachtung (z. B. ob es sich um Asylanträge, genehmigte Asylfälle oder insgesamt eingereiste Personen handelt), aber hier sind einige grundlegende Zahlen:
### 1. **Gesamtzahl der Asylanträge seit 2015**
- **2015**: Etwa 890.000 Flüchtlinge kamen nach Deutschland, wobei Syrer die größte Gruppe ausmachten.
- In den folgenden Jahren stellte sich die Zahl der Asylanträge wie folgt dar:
- **2016**: Rund 745.000 Asylanträge.
- **2017**: Etwa 223.000 Asylanträge.
- **2018**: Rund 186.000 Asylanträge.
- **2019**: Ungefähr 165.000 Asylanträge.
- **2020**: Rund 122.000 Asylanträge (die Zahl war durch die COVID-19-Pandemie beeinflusst).
- **2021**: Etwa 190.000 Asylanträge.
- **2022**: Rund 217.000 Asylanträge.
- **2023**: Die Zahl lag über 270.000 Asylanträgen.
### 2. **Gesamtzahl der aufgenommenen Flüchtlinge**
- Seit 2015 sind insgesamt über 1,8 Millionen Menschen nach Deutschland geflüchtet, die Asyl beantragt haben. Die meisten von ihnen kamen aus den Konfliktregionen Syrien, Irak, Afghanistan und verschiedenen afrikanischen Ländern.
### 3. **Erfolgsquote der Asylanträge**
- Die Anerkennungsquote (d. h. der Anteil der Asylbewerber, denen Schutz gewährt wird) variiert stark je nach Herkunftsland. Beispielsweise liegt die Anerkennungsquote für Syrer seit 2015 bei etwa 80-90 %, während sie für afghanische Flüchtlinge deutlich niedriger ist.
### 4. **Verteilung der Flüchtlinge**
- Die meisten Flüchtlinge wurden auf die Bundesländer in Deutschland verteilt, wobei Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen besonders viele Menschen aufgenommen haben.
### 5. **Integration und langfristiger Aufenthalt**
- Ein erheblicher Teil der seit 2015 eingereisten Flüchtlinge hat mittlerweile eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten und lebt und arbeitet in Deutschland. Es gibt aber auch eine beträchtliche Zahl von Menschen, deren Anträge abgelehnt wurden oder die sich in einem rechtlichen Schwebezustand befinden.
### Fazit
Deutschland hat seit 2015 Millionen von Flüchtlingen aufgenommen, wobei die Zahlen je nach Jahr variieren. Die meisten dieser Menschen stammen aus Syrien, Afghanistan, Irak und verschiedenen afrikanischen Ländern. Die genaue Zahl derjenigen, die dauerhaft in Deutschland geblieben sind, hängt von der Anerkennung der Asylanträge, der Integration in die Gesellschaft und den rechtlichen Entwicklungen ab.
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16-08-2024, 12:01
Mein Beitrag für Freund von BÜNDNIS DEUTSCHLAND
Tagtäglich begegnen mir nun Themen, die mich antriggern bzw. ich mir (noch) mehr Gedanken über das Warum und Wieso mache.
Heute war es ein Beitrag von NIUS, in dem es darum ging, dass die merkelschen Fachkräfte, die Bürgergeld beziehen, keine oder kaum Qualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt haben und wohl auch nicht erlangen werden/können.
Das Einzelthema "Bürger" ist mir zum Glück fremd, da ich bislang noch nie in der Situation war, um das ehemalige Hartz IV oder nun Bürgergeld benötigen zu müssen.
Das Einzelthema "Rente" ist derweil auch noch kein Thema, aber der Zeitpunkt, dass es ein Thema wird, ist nicht mehr lange hin. Vier Finger und ein Daumen an einer Hand reichen, um die Jahre bis dahin anzuzeigen (hoffentlich, wenn die Rente mit 65 und mindestens 45 Jahren bestehen bleibt).
Nun habe ich beide Einzelthemen versucht miteinander zu vergleichen und folgende einfache Unterstellungen getroffen (beide Männer leben in dem selben Haus mit gleich hoher Miete).
** merkelsche Fachkraft, männlich, 30 Jahre alt, ledig, keine Arbeitstätigkeit, Bürgergeldempfänger, eigenes offizielles Einkommen = 0 Euro
1. Bürgergeld (Regelbedarf)
Der Regelbedarf für alleinstehende Personen im Jahr 2024 liegt bei 563 Euro pro Monat. Dieser Betrag deckt den Lebensunterhalt, einschließlich Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens.
2. Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)
Zusätzlich zum Regelbedarf übernimmt das Jobcenter in der Regel die Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung. Die genaue Höhe richtet sich nach den örtlichen Mietspiegeln und den individuellen Wohnkosten. Die Kosten der Unterkunft werden in der Regel direkt an den Vermieter gezahlt.
3. Kranken- und Pflegeversicherung
Als Bürgergeld-Empfänger ist der Asylbewerber in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Beiträge hierfür werden vom Jobcenter übernommen.
4. Mehrbedarfe
Unter bestimmten Bedingungen können zusätzliche Leistungen für Mehrbedarfe gewährt werden, z. B. bei einer kostenaufwändigen Ernährung.
5. Einmalige Leistungen
Es können auch einmalige Leistungen für besondere Bedarfe beantragt werden, wie z. B. Erstausstattung für die Wohnung, Kleidung oder Haushaltsgeräte.
6. Einkommens- und Vermögensanrechnung
Wenn der Asylbewerber Einkommen oder Vermögen hat, wird dieses auf das Bürgergeld angerechnet. Hier gibt es jedoch Freibeträge, die nicht angerechnet werden.
** Rentner, männlich, verwitwet, 66 Jahre alt, 50 Jahre ununterbrochene Arbeitstätigkeit als Arbeiter und Hilfsarbeiter in der Bauwirtschaft (nie arbeitslos gewesen - es gibt solche Menschen in Deutschland), offizielle Rente = 966,36 Euro
1. Regelbedarf
Der Regelbedarf für alleinstehende Personen beträgt ab 2024 563 Euro pro Monat.
2. Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)
Zusätzlich zum Regelbedarf werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Diese sind regional unterschiedlich und hängen von den Mietspiegeln ab.
3. Mehrbedarfe
Zusätzliche Mehrbedarfe können unter bestimmten Umständen berücksichtigt werden, z. B. bei kostenaufwändiger Ernährung oder bei einer Behinderung.
Beispielrechnung für die Grundsicherung
- Gesamtbedarf:
- Regelbedarf: 563 Euro
- Angemessene Miete und Heizkosten (angenommen): 500 Euro
- Gesamtbedarf: 1.063 Euro
- Einkommen:
- Rente: z. B. 966,36 Euro
- Es ergibt sich eine Deckungslücke von 96,64 Euro.
In diesem Beispiel würde der Rentner eine Aufstockung in Höhe von 96,64 Euro durch die Grundsicherung erhalten.
Maximale Rentenhöhe für Grundsicherung
Die Grundsicherung greift, wenn die eigene Rente (und eventuelle andere Einkommen) niedriger ist als der individuelle Bedarf (Regelbedarf + KdU). Somit ist die Berechnung des Aufstockungsbetrages von Rentner zu Rentner, also von Fall zu Fall, unterschhiedlich und kann jeweils ganz andere Entscheidungen des Sozialamts nach sich ziehen.
Es wurde bewusst in beiden Fällen auf weitere Besonderheiten verzichtet (z.B. auf Vermögenswerte oder Nebeneinkünfte). Hier soll nur nachvollzogen werden können, wie zumindest aus meiner Sicht die Ungerechtigkeit in Deutschland dem eigenen Volk gegenüber Überhand nimmt und den "Hass" auf merkelsche Fachkräfte schürt. Denn dies ist eine menschliche Reaktion, die nicht immer unterdrückt werden kann. Es sein denn, man ist eh rot-grün-linksversifft und lebt mehr oder weniger auf Kosten anderer (wie eben die merkelschen Fachkräfte).
Die illegale Grenzöffnung 2015, die uns Migranten in Millionenhöhe beschert hat, kostet dem Steuerzahler viele Milliarden Euro im Jahr. Allein dieses Geld fehlt, um die Investitionen für Bildung (auch Schulneubau), Infrastruktur und sichere Renten und Pflege im Alter zu gewährleisten.
Der Begriff "Deutsches Weltsozialamt" hat für mich eine besondere Bedeutung erlangt, die mich mehr und mehr aufregt.
Die obige Aufzählung der sehr einfachen Finanzsituationen der beiden Männer zeigt mir, dass es dem Bürgergeldempfänger, der 30 Jahre alt ist, besser geht als dem Rentner, der 66 Jahre alt ist und sein ganzes Leben gearbeitet und für das Bruttosozialprodukt geschuftet hat. Wären die Renten nicht nach und nach zusammengestrichen worden, hätte er eine wesentlich höhere Rente.
Was kann man daraus noch ablesen?
- beide Männer werden jeweils mit dem Regelbedarf auf 563 Euro bedacht
- beide Männer bekommen die gleichen Kosten für Unterkunft und Heizung (je nach Stadt
- der Bürgergeldempfänger bekommt einmalige Leistungen für die Wohnungseinrichtigung etc.
- der Rentner wird wahrscheinlich den Rest seines Lebens mit der alten Möblierung leben
Der Bürgergeldempfänger kam 2016 also mit 22 Jahren ohne abgeschlossene Schul-/Berufsausbildung nach Deutschland und ließ sich nicht in den Arbeitsmarkt integrieren. Davon gibt es leider sehr viele Menschen in Deutschland, denn die merkelschen Fachkräfte sind keine echten Fachkräfte, sondern größtenteils nur Fachkräfte im Abzocken.
Was sagt uns diese Behauptung?
Sie sagt aus, dass ich nicht frei von Vorurteilen bin, sondern welche habe, die sich leider durch tagtägliche Beobachtungen bestätigen. Aber Ausnahmen bestätigen diese Regel. Es gibt auch ex-merkelsche Fachkräfte, die sich bemüht haben, sich zu integrieren. Leider sind sie sehr rar gesäht und fallen nicht auf, denn sie leben ein normales Leben. Nur die, die durch kriminelle und gewalttätige Aktionen auffallen, erhaschen auch Aufmerksamkeit.
Das obige Beispiel zeigt mir aber sehr deutlich, dass die Regierungen der vergangenen Jahrzehnte dem deutschen Volk, also all jenen, die legal in Deutschland wohnen und Steuern zahlen, viel, sehr Geld vorenthalten hat, indem sie bestehende Gesetze nicht durchsetzen (Abschiebungen und und und).
Stattdessen werden Organisationen subventioniert, die meist noch im persönlichen und politischen Umfeld der Regierungspolitiker zu suchen und zu finden sind, die eine Pseudomenschlichkeit für Flüchtlinge jeder Art vorgaukeln. Die "Bootsflüchtlinge" sind ein Paradebeispiel dafür.
Und es ist nicht nur Deutschland, das den Bürgern die Luft zum Atmen nimmt, sondern auch einige andere Staaten der EU. Andere Staaten, wie Polen oder Ungarn, werden in die rechte Ecke gestellt, wenn sie sich weigern, die Massen an Flüchtlingen nicht aufzunehmen.
Dies alles muss aufhören. Die illegal in Deutschland lebenden Flüchtlinge (oder wie auch immer man diese Personen benennt) müssen zurückgeführt werden. Das bislang noch nicht rechtskräftige Urteil des OVG Münster ist ein Rettungsanker. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil rechtskräftig wird und auch umgesetzt wird.
Sollte ich mit meinen Recherche-Ergebnissen und Ausführungen überhaupt nicht richtig liegen, so wäre ich für einen Hinweis und eine Richtigstellung (faktisch, nicht emotional) dankbar. Ich habe mir eine Meinung gebildet, die eben auf meinen Recherchen basiert. Fehler möchte ich gerne bereinigen und meine Meinung ggfs. anpassen.
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