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Fluglärmbekämpfung |
Geschrieben von: Joopi - 18-08-2024, 06:34 - Forum: Politik
- Antworten (2)
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https://kagf.de/
Kaarster gegen Fluglärm
Zitat:Wo kann man sich beschweren?
In jeder Nacht werden wir durch Flüge außerhalb der regulären Betriebszeiten gestört.
Nach den geltenden Nachtflugbeschränkungen sind Starts nach 22 Uhr und Landungen nach 23 Uhr und vor 6 Uhr grundsätzlich nicht zulässig.
Alles andere sind „Ausnahmen“, die zur Regel werden.
Es ist wichtig, dass möglichst viele Betroffene sich beschweren, wenn es wieder mal laut ist am Nachthimmel über Kaarst.
Folgende Stellen sollten angeschrieben werden: Für den Fall von „Start nach 22:00 Uhr“ oder „Landung zwischen 23:00 und 6:00 Uhr“:
Musterbeschwerde
Bitte kopieren Sie den Text in eine eMail, unterzeichnen diese mit Namen und Adresse und senden diese an den Fluglärmbeauftragten der Bezirksregierung
fluglaerm@brd.nrw.de
Schreiben Sie auch Leserbriefe an https://www.rp-online.de/info/kontakt
Schildern Sie Ihre Situation in Mails an die zuständigen Landtagsabgeordneten für Kaarst:
lutz.lienenkaemper@landtag.nrw.de
simon.rock@landtag.nrw.de
Das ist das Musterschreiben.
Zitat:Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 26
c/o Hr. Frisch / Fr. Schneider
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am xx.xx.xxxx um x:xx Uhr fand innerhalb der Nachtflugbeschränkungen nach 23.00 Uhr am Flughafen Düsseldorf ein Start/Landung statt.
Ich lege hiermit entschieden Protest gegen die Übertretung der Nachtflugbeschränkung ein,
da Sie damit eine massive Störung der gesetzlich geschützten Nachtruhe zehntausender Anwohner zugelassen haben.
Dies ist unverständlich, da dieser Beeinträchtigung vieler Menschen offensichtlich weniger Gewicht beigemessen wurde
als den Interessen des Flughafens und der Fluggesellschaft, die von dieser Entscheidung profitieren.
Bitte machen Sie sich klar, dass mit jedem Nachtflug eine Vielzahl von Menschen aus dem Schlaf gerissen wird und
damit langfristige gesundheitliche Schäden erleidet.
Die Studien sprechen hier ein eindeutige Sprache: Die Folgen sind gravierend.
Ich möchte Sie daher dringend bitten,
- mir mitzuteilen, ob für diesen Flug eine Ausnahmegenehmigung der Luftaufsicht erteilt wurde,
- und wenn ja, mich dabei über die konkreten Gründe der Erlaubniserteilung (d.h. Entstehung der Verspätung, nicht die Paragraphen-Nr.) zu unterrichten,
- mich aufzuklären, zu welchen Konsequenzen die Nicht-Erteilung der Start-/Lande-Erlaubnis geführt hätte und
- warum diese höher als das berechtigte Interesse Zehntausender Anwohner auf Schlaf und Erholung gewertet wurde.
Bei zukünftigen Entscheidungen bitte ich Sie sehr deutlich, strengste Maßstäbe an eine Genehmigung anzulegen, um den Verursachern klar zu machen, dass es sich hier nicht um eine Kleinigkeit, sondern einen ernsthaften Eingriff in die Nachtruhe und in die Gesundheit der Bevölkerung handelt.
Bitte nehmen Sie meine Beschwerde in die offizielle Statistik auf.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Splitthoff
Im Rosenhag 8
41564 Kaarst
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